LwVfG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 34 LwVfGGesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen · Zweiter Abschnitt § 33(XXXX) §§ 35 bis 41 Über die Kosten ist zugleich mit der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden. § 33