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Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Geschäfte aus den Bezirken mehrerer Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen. Sie kann eine solche Bestimmung auch für die Oberlandesgerichte treffen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zu übertragen. Die…
Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht des Oberlandesgerichtsbezirks oder, wenn in einem…
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung ein Landgericht als für mehrere Landgerichtsbezirke des Landes zuständig bestimmen. Sind in einem Land mehrere…
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung einem Oberlandesgericht die Entscheidung und Verhandlung für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte oder…
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben nach § 374 Nummer 1 bis 4 sowie § 375 Nummer 1, 3 bis 14, 16 und 17 anderen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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