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Dem Studium für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung sind insgesamt 300 LP zugeordnet, die sich wie folgt verteilen: Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Faches | 80 LP Bildungswissenschaften einschließlich Praxiselemente nach § 7 und mindestens eines Moduls zu den Grundlagen der sprachlichen Grundbildung und der mathematischen Grundbildung. Den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Fragen der sonderpädagogischen Diagnostik kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. | 51 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte | 6 LP Erste sonderpädagogische Fachrichtung Diagnose, Förderung, Prävention | 55 LP Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung Diagnose, Förderung, Prävention | 55 LP Praxissemester nach § 8 | 25 LP Bachelor- und Masterarbeit | 28 LP
Für den Zugang zum Master-Studiengang mit der Fachrichtung Hören und Kommunikation oder mit der Fachrichtung Sehen sind fundierte Kompetenzen in Bezug auf behinderungsspezifische Kommunikationsmittel und -formen nachzuweisen, wie zum Beispiel in Deutscher Gebärdensprache oder Braille-Schrift.
Als Fach kann der Lernbereich Sprachliche und mathematische Grundbildung, der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht), der Lernbereich Sachunterricht mit mathematischer Grundbildung oder der Lernbereich Ästhetische Erziehung oder eines der Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch/Sprachliche Grundbildung, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geographie, Geschichte, Hauswirtschaft (Konsum/Ernährung/Gesundheit), Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik/Mathematische Grundbildung, Musik, Physik, Praktische Philosophie, Wirtschaft-Politik, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft), Sport, Technik und Textilgestaltung gewählt werden. Die erste sonderpädagogische Fachrichtung ist der Förderschwerpunkt Lernen oder der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Als zweite sonderpädagogische Fachrichtung sind der jeweils andere Förderschwerpunkt oder der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, der Förderschwerpunkt Sehen oder der Förderschwerpunkt Sprache zugelassen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches (berufliche Fachrichtung nach Absatz 2 oder Unterrichtsfach nach Absatz 4) | 100 LP…
Die Auswahl des Lehramtsfaches und der Fachrichtung erfolgt unter Berücksichtigung der Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen gemäß § 3…
Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich sowie einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Ausbildung erfolgt nach Wahl der…
Dem Studium für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sind insgesamt 300 LP zugeordnet, die sich wie folgt verteilen: Fachwissenschaft und…
Dem Studium für das Lehramt an Grundschulen sind insgesamt 300 Leistungspunkte, im Folgenden LP, zugeordnet, die sich wie folgt verteilen: Lernbereich I,…
Dem Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind insgesamt 300 LP zugeordnet, die sich wie folgt verteilen: Fachwissenschaft und Fachdidaktik des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.