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Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungs- und Orientierungspraktikums gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 des Lehramtsausbildungsgesetzes verfügen über die Fähigkeit,
die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren,
erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen,
erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und
Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mitzugestalten.
Die Absolventinnen und Absolventen eines schulischen Berufsfeldpraktikums gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Lehramtsausbildungsgesetzes verfügen über die Fähigkeit,
typische Handlungssituationen und systemimmanente Merkmale des Berufsfelds Schule in ihrer Komplexität, einschließlich der Multiprofessionalität, zu erkennen, angeleitet zu reflektieren und daraus unterschiedliche Handlungsoptionen abzuleiten,
im Sinne eines Wissenstransfers Verknüpfungen zwischen im Studium erworbenen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten Handlungssituationen, auch im Sinne des forschenden Lernens, für das Berufsfeld Schule herzustellen,
eigene Handlungsmöglichkeiten für das Berufsfeld Schule begleitet zu erproben und
die eigene professionelle Entwicklung, Kompetenzentwicklung und die Studien- und Berufswahl als Lehrkraft zu reflektieren und auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln.
Für die Praktika nach den Absätzen 1 und 2 sind alle Schulen zugelassen mit Ausnahme von Schulen, welche die Praktikantin oder der Praktikant als Schülerin oder Schüler besucht hat. Die Praktika können auch in einer Schulform geleistet werden, die nicht dem angestrebten Lehramt entspricht.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im berufspraktischen Teil des Studiums wird die studierende Person durch Praxiseinsätze befähigt, die in den theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen…
Das Bachelorstudium umfasst, in der Regel im ersten Studienjahr, ein bildungswissenschaftlich oder fachdidaktisch begleitetes Eignungs- und…
grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und…
Das Studium für die einzelnen Lehrämter umfasst sowohl im Bachelor-Studiengang als auch im Master-Studiengang neben dem bildungswissenschaftlichen Studium und…
Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet; es ist ein weiteres Praxiselement nach § 12 für das angestrebte…
Das fachpraktische Studium wird durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt, die der Wiederholung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.