§ 7 AGMahnVordrVVerordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.
§ 5 MaschMahnVordrVVerordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.
§ 7 MargMFVVerordnung über Margarine- und Mischfetterzeugnisse
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 FVG§5Abs2DV 1977Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.