MaschMahnVordrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 MaschMahnVordrVInkrafttretenVerordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. § 4Schlußformel