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Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Ausführen eines Kundenauftrags,
Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen,
Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.