§ 43 MalerLackAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Ausführen eines Kundenauftrags,
Ausführen von Ausbauarbeiten,
Ausführen von Dämmarbeiten sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.