§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MalerLackAusbVInhalte des Teiles 2
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 42 Nr. 2 MalerLackAusbVInhalt des Teiles 2
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 18 Nr. 2 MalerLackAusbVInhalt des Teiles 2
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c MalerLackAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
Wirtschafts- und Sozialkunde,
§ 11 Nr. 1 MalerLackAusbVPrüfungsbereiche des Teiles 2
Ausführen eines Kundenauftrags,