II. MarkenG§8Bek 96
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die folgenden Kennzeichen: von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.
1.
Neues Emblem Nr. 1 der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Anlage 3),
2.
Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Anlage 4),
3.
Emblem und Abkürzung der Asia-Pacific Economic Cooperation (Anlage 5)