BPatG, 25 W (pat) 88/17Beschluss v. 2020-01-22 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Plombir Sovjetskij" – teilweises Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr
BPatG, 27 W (pat) 1/17Beschluss v. 2019-10-18 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren – „Farbmarke blau (Pantone 280 C)“ – Rücknahme des Löschungsantrags – Wirkungslosigkeit des angegriffenen Beschlusses des DPMA - Erklärung der Wirkungslosigkeit auf Antrag
BPatG, 30 W (pat) 802/17Beschluss v. 2019-01-10 · § 54 MarkenG
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – Festsetzung des Gegenstandswerts – zur Verbindung von Verfahren – zur Höhe der erstattungsfähigen Verfahrenskosten bei einem sich aus dem addierten Wert der Einzelverfahren ergebenden Gegenstandswert
BPatG, 30 W (pat) 35/17Beschluss v. 2018-12-13 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "TACK IT (Wort-Bild-Marke)" – fehlende Unterscheidungskraft
BPatG, 25 W (pat) 79/14Beschluss v. 2018-12-13 · § 54 MarkenG
(Markenbeschwerdeverfahren – "Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)" – obligatorisches Vorverfahren vor der Markenabteilung des DPMA schließt im laufenden Löschungsverfahren eine Antragsänderung oder -erweiterung durch Auswechseln des Streitgegenstandes oder Einführung eines weiteren Streitgegenstandes grundsätzlich aus – zur Entscheidung über ein erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens geltend gemachtes Schutzhindernis – Definition des Streitgegenstandes durch den Löschungsantrag und die Benennung der angegriffenen Registermarke - unter dem Gesichtspunkt des Streitgegenstands ist grundsätzlich die Überprüfung einer Markeneintragung unter allen in § 50 Abs. 1 MarkenG aufgeführten rechtlichen Aspekten (Ausnahme: bösgläubige Markenanmeldung) eröffnet – zum Verständnis und zur Definition des Begriffs Streitgegenstand - streitgegenstandsmäßige Beschränkung eines Löschungsantrags auf konkret benannte Norm - normmäßig beschränkter Subsumptionsauftrag – mit dem Rechtssatz "iura novit curia" nicht in Einklang zu bringen – zum Streitgegenstandsbegriff des BGH – Folgen der Umsetzung dieses Begriffs - zum Sinn und Zweck des Löschungsverfahrens - Korrekturverfahren in Bezug auf fehlerhafte Markeneintragungen – zum Erfordernis der Benennung eines Löschungsgrundes - zur Einbeziehung von mit dem genannten Schutzhindernis "eng verwandten" Schutzhindernissen - Markenfähigkeit und hinreichende Bestimmtheit des angegriffenen Zeichens sind im Löschungsverfahren von Amts wegen zu prüfen)