BPatG, 24 W (pat) 75/10Beschluss v. 2013-03-19 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „konturlose Farbmarke Blau“ – keine Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis – keine Verkehrsdurchsetzung
BPatG, 25 W (pat) 14/12Beschluss v. 2013-03-18 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Schwimmbad-Isolierbaustein (Warenformmarke)" – die positive Schutzfähigkeitsbeurteilung und -entscheidung im Anmelderbeschwerdeverfahren führt zu keiner irgendwie gearteten Bindung oder Festlegung für ein nachfolgendes Löschungsverfahren – keine Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen im Löschungsverfahren – keine Unterscheidungskraft
BPatG, 25 W (pat) 37/12Beschluss v. 2013-03-06 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Gute Laune Drops (Wort-Bild-Marke)" – zur Zulässigkeit des Löschungsantrags: zum Anfangsdatum der Zehnjahresfrist für die Stellung des Löschungsantrags – Abstellung auf das Eintragungsdatum der konkret angegriffenen Marke - keine Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen im Löschungsverfahren – keine Unterscheidungskraft
BPatG, 33 W (pat) 58/10Beschluss v. 2012-06-12 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "RDM (Kollektivmarke)" – zur Zulässigkeit der Stellung eines Löschungsantrags -rechtsmissbräuchliche Stellung eines Löschungsantrags wegen Klärung einer Rechtsfrage: Antragsteller will nicht das Allgemeininteresse an der Löschung der Marke durchsetzen – Anstreben einer gutachterlichen Stellungnahme des Gerichts – Handeln als Strohmann für Dritte – Fehlen eines eigenen wirtschaftlichen Interesses am Verfahren – Unzulässigkeit des Löschungsverfahrens
BPatG, 30 W (pat) 32/11Beschluss v. 2012-02-16 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "smartbook" – Löschung einer Marke erfordert das zweifelsfreies Vorliegen absoluter Schutzhindernisse zu den maßgeblichen Zeitpunkten – beschreibende Verwendung eines der eingetragenen Marke entsprechenden Zeichens von Dritten erfolgt mehrere Jahre nach der Eintragung: strenge Anforderungen an die Feststellung, dass der Marke schon im Eintragungszeitpunkt jegliche Unterscheidungskraft fehlte - zur rückbezüglichen Feststellung eines bezogen auf den Eintragungszeitpunkt zukünftigen Freihaltebedürfnisses