BPatG, 27 W (pat) 109/09Beschluss v. 2010-04-13 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "TOMATIS-Methode" – keine Unterscheidungskraft
BPatG, 26 W (pat) 2/10Beschluss v. 2010-03-24 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – kein fristgerechter Widerspruch gegen Löschungsbegehren – Löschung der Marke ohne Sacherörterung – Beschwerde aus formellen Gründen zulässig – sachlich-rechtlicher Einwand unzulässig – keine Erfolgsaussicht – Kostenauferlegung
BPatG, 28 W (pat) 76/09Beschluss v. 2010-03-10 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "ANKARA-Döner" – mit Löschung der Marke verliert das Löschungsverfahren seinen Charakter als Popularverfahren - nach Verzicht auf Marke kann Feststellung der Nichtigkeit der Marke für die Vergangenheit beantragt werden – Antragstellerin ist mündlicher Verhandlung ferngeblieben – nach Verzicht hat sich der Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache für die Zukunft und die Vergangenheit erledigt
BPatG, 27 W (pat) 272/09Beschluss v. 2010-03-02 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "PrintPerfection" – teilweise Unterscheidungskraft
BPatG, 25 W (pat) 32/09Beschluss v. 2010-02-25 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad - zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung - bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde - Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig - Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung - Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein