§ 62 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt auf Antrag Einsicht in die Akten von Anmeldungen von Marken, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Art. 114 Abs. 5 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Einsicht in die Akten angemeldeter und eingetragener Unionsmarken wird in die Originalschriftstücke oder in Abschriften davon oder in die elektronischen…
§ 48 Abs. 1 Nr. 5 MarkenVVeröffentlichung des Antrags
die Spezifikation nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143.
§ 47 Abs. 2 Nr. 6 MarkenVEintragungsantrag
die Spezifikation nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 gemäß Formblatt.
§ 22 Abs. 1 DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Über den Antrag auf Einsicht in die Akten sowie in die zu den Akten gehörenden Muster, Modelle und Probestücke nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Patentgesetzes, § 8…