§ 158 Abs. 7 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
§ 8 Absatz 2 Nummer 9 bis 12 gilt nicht für Marken, die vor dem 14. Januar 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden sind.
§ 152 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, auch auf Marken, die vor dem 1. Januar 1995 angemeldet oder eingetragen…
§ 10 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften der Gebrauchsmusteranmeldeverordnung…
§ 32 DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Für Anträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, finden die Vorschriften der Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt vom…
§ 159 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung (§ 47) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe…