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Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 7 bestimmten Vordrucken sind zulässig:
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern oder deren Verständnis zu erschweren, ermöglichen, für die maschinelle Bearbeitung technische Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene technische Einrichtungen weiter einzusetzen;
Ausführung in einer Fassung, in die für regelmäßig in größerer Zahl wiederkehrende Fälle gleicher Art die Auswahlfelder, Auswahltexte und Felder für Mehrfachangaben nur in dem für diese Fälle notwendigen Umfang aufgenommen werden. Dies gilt nicht für den in Anlage 3 bestimmten Vordruck für den Widerspruch.
Folgende Abweichungen von dem in Anlage 1 bestimmten Vordruck sind zulässig:
Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern oder das Verständnis der Vordrucke zu erschweren, den Gerichten…
Folgende Abweichungen von dem in Anlage 1 bestimmten Vordruck sind zulässig:
Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt des Formulars zu verändern oder das Verständnis des Formulars zu erschweren, den Gerichten…
Folgende Abweichungen von dem in der Anlage bestimmten Formular und dem Hinweisblatt zu dem Formular sind zulässig:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.