§ 4 Abs. 2 COV19VorsorgVVerordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19
§ 1 tritt am 29. Februar 2024 und § 3 tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft.
§ 17 CoronaImpfVVerordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
§ 6 Abs. 2 BMASGBWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
§ 1 Absatz 3 und 4 sowie § 3, soweit dieser sich auf § 1 Absatz 3 und 4 bezieht, treten mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 9 Abs. 2 NRW-33517Verordnung zur Erprobung digitaler Formen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Digitalerprobungsverordnung MWIDE)
Abschnitt 1 tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
§ 2 BTV-3-ImpfgestattungsVZweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.