§ 4 BDGBMASKDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2006 in Kraft.
§ 11 MaschFüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.