§ 12 MaßschuhmAusbVPrüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 13 Abs. 2 Nr. 6 MaßschuhmAusbVPrüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
Schuhböden und Schäfte zu montieren,
§ 11 Abs. 1 MaßschuhmAusbVInhalt von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung Maßschuhe auf
§ 14 Abs. 1 Nr. 9 MaßschuhmAusbVPrüfungsbereich Schuhtechnik
Schuhböden und Schäfte zu bearbeiten und zu montieren,
§ 8 Nr. 1 MaßschuhmAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1
Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen sowie