Gesetzgeltende Fassung
§ 6 MaßstG
Finanzkraft
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen · Abschnitt 3