§ 111f EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Zur näheren Ausgestaltung des Marktstammdatenregisters wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung…
§ 20 Abs. 1 MaStRVNutzungsbestimmungen
Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen dieser Verordnung durch Allgemeinverfügung weitere konkretisierende Bedingungen und Spezifikationen zur Nutzung des…
Anlage MaStRV(zu § 6) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 402, S. 1 - 11)
§ 111e Abs. 1 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt ein elektronisches Verzeichnis mit energiewirtschaftlichen Daten (Marktstammdatenregister). Das…
§ 2 Nr. 19 StromPBGGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
„Register“ das Marktstammdatenregister nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes,