MbBO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 28 MbBOStellung des BetriebsleitersVerordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen · Sechster Abschnitt § 27Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich. § 27