§ 20 Abs. 1 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Wer Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, hat dies unverzüglich…
§ 16 Abs. 1 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Wer Bodendenkmäler entdeckt, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Denkmalfachamt anzuzeigen. Die Stelle, die die…
§ 18 Abs. 1 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Bewegliche Bodendenkmäler, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden…
§ 33 Abs. 2 BBergGBundesberggesetz
Die Anzeige muß Angaben über den Zeitpunkt der Entdeckung, den Fundort mit Bezeichnung des Grundstücks, der Gemeinde und des Kreises sowie eine Beschreibung der…
§ 25 Abs. 1 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung…