MBPlG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2e MBPlGBauaufsichtsbehördeGesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen § 2d§ 3 Das Eisenbahn-Bundesamt ist Bauaufsichtsbehörde für Betriebsanlagen von Magnetschwebebahnen. § 2d§ 3