§ 63 NRW-27058Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende, von der Regelung des § 11 Abs. 1 und des § 13 Abs. 2 abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
§ 23 Abs. 4 GrEStGGrunderwerbsteuergesetz
§ 8 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049) sind erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31.…
§ 60 Abs. 5 Münster/Hamm-Gesetz NRWGesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm
Hinsichtlich des in § 7 Abs. 4 vereinbarten Eigentumsübergangs findet § 3 Abs. 1 Anwendung.
§ 121 Abs. 2 Nr. a) SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
der aufgrund eines bis zum Ablauf des 18. Oktober 1989 abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages ein Eigenheim am 18. Oktober 1989 genutzt…
§ 236 Abs. 2 BauGBBaugesetzbuch
§ 172 Absatz 1 Satz 4 bis 6 gilt nicht für die Bildung von Teil- und Wohnungseigentum, dessen Eintragung vor dem 26. Juni 1997 beantragt worden ist. Dies gilt…