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Dem von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (2. Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
Der zweite Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (2. Medienänderungsstaatsvertrag) wird nachstehend veröffentlicht.
Die Artikel 1 und 2 des zweiten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (2. Medienänderungsstaatsvertrag) treten am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, wird dies vom Chef der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.