Verordnung über die Gleichwertigkeit der Meisterprüfung mit einem mittleren Bildungsabschluss Vom 8. Februar 2011
Die Meisterprüfung wird als ein Bildungsabschluss anerkannt, der einem durch eine schulische Prüfung erworbenen mittleren Bildungsabschluss gleichwertig ist.
§ 1 MeistPrGlwV SL 2011
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