MeistPrÖGlV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MeistPrÖGlVInkrafttretenVerordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk § 1Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlußformel