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Beim Verwenden für den geschäftsmäßigen Ausschank sind Ausschankmaße nur mit einem der folgenden Nennvolumina zulässig:
1 Zentiliter,
2 Zentiliter,
4 Zentiliter,
5 Zentiliter,
10 Zentiliter,
0,1 Liter,
0,15 Liter,
0,2 Liter,
0,25 Liter,
0,3 Liter,
0,33 Liter,
0,4 Liter,
0,5 Liter,
0,75 Liter,
1 Liter,
1,5 Liter,
2 Liter,
3 Liter,
4 Liter,
5 Liter.
zu den besonderen Anforderungen an die Verwendung von Maßverkörperungen, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind…
beim Ausschank von
Ausschankmaße (Kurzbezeichnung: EU-Ausschankmaße),
Messgrößen, soweit für den betreffenden Verwendungszweck Messgeräte dem Mess- und Eichgesetz und dieser Verordnung nicht unterliegen,
bei der Verwendung von Ausschankmaßen in Gaststättenbetrieben oder auf öffentlichen Veranstaltungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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