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Die Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben, damit sich Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft bewerben können.
Bei der Vergabe kann auf eine Trennung oder Aufteilung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.