MietNEinV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MietNEinVInkrafttretenVerordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes SchlussformelAnhang zu § 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. SchlussformelAnhang zu § 1