MietPfG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel MietPfGGesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten(XXXX) Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:(XXXX)