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In Fällen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung vor dem 1. März 2025 sind die Bestimmungen der Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 (GV. NRW. S. 465) weiter anzuwenden.
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits erlassenen Zweckentfremdungssatzungen bleiben in Kraft. Die Regelungen zur Erteilung und zur…
Die Anforderung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 ist für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, die vor Ablauf des 15. Oktober 2014 in Betrieb genommen worden sind,…
Das Landesumzugskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1993 (GV NRW. S. 464) in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung ist weiter…
Die Regelungen der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 25. März 2026 (GV. NRW S. 222) gelten für Aufwendungen, die nach dem 31.…
Diese Verordnung gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2021. Für die Studienplatzvergabe in früheren Semestern findet die…
an Gemeinden und Gemeindeverbände oder mehrheitlich kommunale Gesellschaften für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errichtung von öffentlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.