§ 4 Nr. 3 MilchLMeistPrVGliederung der Prüfung
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 MolkMeistPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie und Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie
Berufsausbildung und
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MolkMeistPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie und Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie
Ausbildung durchführen,
§ 11 Nr. 2 MilchLMeistPrVPrüfungsbestandteile
einer schriftlichen Prüfung nach § 13.
§ 10 Abs. 2 MilchLMeistPrVAnforderungen und Prüfungsinhalte
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: