§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MilchSoPrGGesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter
die Überwachung der Einhaltung der Regelungen dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
§ 65 Nr. 3 MilchPQVVerordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
die Überwachung der Einhaltung der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Vorschriften, insbesondere nach Maßgabe des § 5 des Milch- und Margarinegesetzes.
§ 38 Abs. 2a LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden…
§ 39 Abs. 1 LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Die für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden treffen die…
§ 31 Abs. 7 WeinG 1994Weingesetz
Im Übrigen gelten für die Überwachung § 38 Absatz 1 bis 4, 6, 7 und 9, die §§ 38a, 38b, 39 Absatz 1, 2, 4 und 7 Nummer 1, die §§ 40, 42 Absatz 5, § 43 Absatz 1…