MilchPQV — InhaltsübersichtAbschnitt 4 Käse und Erzeugnisse aus Käse›Unterabschnitt 1 Anforderungen an die HerstellungGesetzBundgeltende Fassung§ 26 MilchPQVKäseVerordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte · Abschnitt 4, Unterabschnitt 1§ 27 Käse ist aus dickgelegter Käsereimilch herzustellen. Das hergestellte Erzeugnis kann frisch oder in jeglichem Reifegrad sein.§ 27