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Be- und Verarbeitungsbetriebe, die molkereimäßig bearbeitete Trinkmilch in den Verkehr bringen, haben diese täglich vor der Inverkehrgabe zu prüfen.
Die Prüfung umfasst mindestens eine Sinnenprüfung, die Untersuchung des Fettgehalts, des spezifischen Gewichts, der Temperatur und des Säuregrades.
Für die Prüfung sind aus jedem Stapelbehälter mindestens eine Probe und von verkaufsfertigen Packungen mindestens zwei Proben zu entnehmen.
Die festgestellten Prüfungsergebnisse sind übersichtlich aufzuzeichnen und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Sie können von der Überwachungsstelle und dem Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz jederzeit eingesehen werden.