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Die amtliche Prüfung ist wie folgt durchzuführen:
bei Milchhandelsbetrieben:
bei Betrieben, die Milch be- oder verarbeiten:
für Trinkmilch mindestens zwölfmal im Jahr und möglichst einmal im Monat,
für Schlagrahm mindestens sechsmal im Jahr und möglichst nur einmal im Monat,
für Joghurt mindestens zwölfmal im Jahr und möglichst einmal im Monat;
Die Prüfungen werden durch die Überwachungsstelle für Milch, Butter und Käse bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland (Überwachungsstelle) durchgeführt. Die Überwachungsstelle bestimmt die Art und Weise der Durchführung der Prüfungen, insbesondere die Durchführung der Entnahme, des Versandes, der Aufbewahrung und der Untersuchung der Proben und ist für die Mitteilung der Prüfungsergebnisse an die Betriebe verantwortlich.
Die Überwachungsstelle kann im Einvernehmen mit dem Ausschuss die Durchführung der Prüfung der Milchwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt Saarbrücken oder einer anderen Sachverständigenstelle als Prüfungsstelle übertragen.
Die Kosten für die Proben einschließlich der Versandkosten sind von den Betrieben zu tragen.