§ 19 MVITAufstVVerordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 MISSAufstVVerordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.