§ 2 MiLoAufzVVerordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
§ 2 MiLoV5Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 2 AÜGMeldstellVVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 MiLoV4Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
§ 5 GwGMeldVVerordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft.