MinStDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 MinStDVAnwendungsvorschriftenVerordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes · Abschnitt 4Anlage Diese Fassung der Verordnung gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.Anlage