MKUServAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MKUServAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3