§ 59 Abs. 1 MBPolVDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Die Prüfungsfächer der mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung sind
§ 62 Nr. 2 MntDBwVVDVBestandteile der Laufbahnprüfung
einer mündlichen Prüfung.
§ 21 Abs. 3 MWDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
In der mündlichen Abschlussprüfung werden folgende Gebiete geprüft:
§ 61 Abs. 2 MtDFmEloAufklVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsabschnitte nach § 19 Absatz 2 Nummer 1 bis 11 und Absatz 3…
§ 68 Abs. 7 GDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
§ 12 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.