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Während der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden vier Leistungstests durchgeführt. Die Form der Leistungstests wird im Ausbildungsrahmenplan festgelegt.
Während der berufspraktischen Ausbildung bei den Ausbildungsbehörden erhalten die Auszubildenden für jeden Bereich, dem sie nach dem Ausbildungsplan für mindestens zehn Werktage zugewiesen worden sind, eine schriftliche Bewertung ihrer Leistungen. Die Ausbildenden teilen der Ausbildungsleitung die Bewertung mit und besprechen sie mit den Auszubildenden. Die Auszubildenden erhalten eine Ausfertigung der Bewertung und können zu der Bewertung Stellung nehmen.
Zum Abschluss der berufspraktischen Ausbildung erstellt die Ausbildungsbehörde ein Zeugnis über die berufspraktische Ausbildung. In dem Zeugnis werden aufgeführt: Die Durchschnittsrangpunktzahl der berufspraktischen Ausbildung ist das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen der Leistungstests und der schriftlichen Bewertungen.
die Rangpunkte und Noten der Leistungstests,
die Rangpunkte und Noten der schriftlichen Bewertungen und
die Durchschnittsrangpunktzahl der berufspraktischen Ausbildung.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
die Rangpunktzahl der Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.
die Durchschnittsrangpunktzahl der berufspraktischen Ausbildung,
Nach Beendigung der gesamten berufspraktischen Ausbildung stellt die oder der Ausbildungsbeauftragte ein zusammenfassendes Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse…
Über den Erfolg der berufspraktischen Ausbildung erstellt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter ein zusammenfassendes Zeugnis, in dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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