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Die Polizeidienststellen des Landes beteiligen die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bei der Bearbeitung schifffahrtspolizeilicher Übertretungsanzeigen, wenn Interessen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung berührt werden oder die Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Die „Richtlinien für das Strafverfahren“[2] bleiben unberührt.