§ 20 Abs. 4 MPAHSBundVUrkunden
Die Hochschule stellt auf Grund des Abschlusszeugnisses eine Masterurkunde aus. Mit der Aushändigung der Masterurkunde wird der akademische Grad „Master of…
§ 4 SächsHSGradeFHMeißenVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Der Mastergrad trägt die Bezeichnung „Master of Science (M.Sc.)“ für den Studiengang Public Governance gemäß der Studienordnung für den Masterstudiengang Public…
§ 24 MPAHSBundVÜbergangsregelung
Für Studierende, die vor dem 1. Mai 2016 mit dem Studium begonnen haben, ist die Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst…
§ 12 Abs. 1 Nr. 9 MVITAufstVVerordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
die Verleihung des akademischen Grades und
§ 6 Abs. 1 SächsStudAkkVOSächsische Studienakkreditierungsverordnung
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang darf nur ein Bachelorgrad, nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang nur ein…