§ 110 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen nach § 104 Abs. 2 und § 105 findet ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.
Art. 1 Abs. 5 SN-10330Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen nach den §§ 35 und 36 findet ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht statt. § 38…
§ 94 Abs. 8 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Ein Vorverfahren findet gegen Entscheidungen der Medienkommission nicht statt.
§ 115 Abs. 3 MStV SNOrdnungswidrigkeiten
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach § 106 zuständige Landesmedienanstalt. Über die…
§ 217 Abs. 2 TKGTelekommunikationsgesetz
Im Falle des § 211 und bei Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach Teil 9 findet kein Vorverfahren statt.