§ 110 MStV SNMedienstaatsvertrag
Bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen nach § 104 Abs. 2 und § 105 findet ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.
§ 103 Abs. 1 PostGPostgesetz
Ein Vorverfahren findet in den Fällen des § 98 nicht statt.
§ 22 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung sind die Berufung gegen…
§ 32i Abs. 9 AOAbgabenordnung
Ein Vorverfahren findet nicht statt. Dies gilt nicht für Verfahren nach Absatz 2 Satz 2.
§ 217 Abs. 2 TKGTelekommunikationsgesetz
Im Falle des § 211 und bei Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach Teil 9 findet kein Vorverfahren statt.