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Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“.
Die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen werden von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet, und zwar jeweils durch
den Bayerischen Rundfunk (BR),
den Hessischen Rundfunk (HR),
den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR),
den Norddeutschen Rundfunk (NDR),
Radio Bremen (RB),
den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
den Südwestrundfunk (SWR),
den Saarländischen Rundfunk (SR) und
den Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Das ZDF veranstaltet das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“.
den Bayerischen Rundfunk (BR),
unter öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten zu verstehen: von den in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der…
Soweit die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF oder das Deutschlandradio Dienste anbieten, die den Zugang zu audiovisuellen…
das Programm „Deutschlandfunk“,
Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst insbesondere
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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