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Für fernsehähnliche Telemedien gilt § 7 entsprechend.
Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit,
Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit,
Bei Diensten, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, wird vermutet, dass sie den Barrierefreiheitsanforderungen nach § 99a Abs. 1 sowie…
Bei Diensten, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, wird vermutet, dass sie den Barrierefreiheitsanforderungen nach § 99a Abs. 1 sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.